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Schulorganisation
Die Selbstverwaltung erfordert spezielle Organisationsformen, die auf der Selbstverantwortung aller Beteiligten basieren. Einerseits muss die Eigenständigkeit der einzelnen Gremien bewahrt werden, anderseits muss die Zusammenarbeit auf eine transparente Weise geregelt sein.
An der Rudolf Steiner Schaffhausen bestehen drei wichtige und tragende Gemeinschaften: Lehrerkollegium, Elterngemeinschaft und Schulverein.

Lehrerkollegium
Das Lehrerkollegium hat die Rechtsform einer einfachen Gesellschaft. Das Lehrerkollegium verantwortet die gesamte Schulführung sowohl hinsichtlich der Pädagogik als auch in finanzieller Hinsicht. Die Mitarbeitenden werden Teil der einfachen Gesellschaft (und somit solidarisch haftende Unternehmer) oder von dieser angestellt.
Das Lehrerkollegium ist für die Schüleraufnahmen und -austritte verantwortlich. Einzelne Aufgaben werden an Mandatsgruppen (wie Schulleitung, Finanzen, Personal, etc.) delegiert.

Elterngemeinschaft
Teil der Elterngemeinschaft wird man durch die Aufnahme des Kindes in die Schule. Die Elternschaft ist zur Zeit nicht mit einem rechtlichen Rahmen organisiert. Die Eltern treffen sich regelmässig (quartalsweise) an der Schulversammlung. Dort sind auch die Lehrer und der Schulvereinsvorstand eingeladen. Die Schulversammlung hat unter anderem die Kompetenz, die Elternbeitragsregelung zu beschliessen. Ausserdem kann sie Mitglieder in andere Gruppierungen wählen (Elternbeitragskommission, Schulrat, Vermittlungsstelle).

Schulverein
Als Besitzer der Schulimmobilien ist der Verein für die Liegenschaften und deren Finanzierung verantwortlich. Ausserdem gehört die Öffentlichkeitsarbeit und die Vertretung nach aussen zu seinen Aufgaben. Der Schulverein vereinnahmt die Elternbeiträge und andere Erträge (wie Spenden und Erlös aus Aktivitäten), tätigt die für den Schulbetrieb erforderlichen Ausgaben und leitet den wesentlichen Teil der Einnahmen treuhänderisch an das selbständige Lehrerkollegium weiter.

Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Trägergruppierungen der Schule ist in Verträgen, Reglementen und Mandatspapieren geregelt. Es bestehen folgende übergreifenden Gremien:

Schulversammlung
Neben der gemeinsamen Grundlagenarbeit soll durch eine offene Kommunikation und Information Transparenz in allen wichtigen Schulfragen (Pädagogik, Finanzen, Öffentlichkeit) geschaffen werden.

Schulrat
Der Schulrat besteht aus je 2-3 Vertretern des Lehrerkollegiums, der Elternschaft und des Schulvereinsvorstandes. Er hat wahrnehmende und koordinierende Funktion, primär beim Budgetprozess, der Geschäftsführung und der Öffentlichkeitsarbeit.

Vermittlungsstelle
Die gewählten Vertreter der Lehrer, Eltern und des Schulvereines haben vermittelnde Aufgaben zwischen einzelnen Gruppen und Menschen.

Die grafische Gesamtübersicht (Link) will das Zusammenspiel der verschiedenen Gruppen transparent aufzeigen.

Viele Personen übernehmen Verantwortung in den unterschiedlichsten Bereichen. Die Schule ist ein lebendiger sozialer Organismus, der von vielen Leuten mitgetragen wird. Auf der Liste Schulorgane (Link) finden Sie viele Namen und Telefonnummern.